Arbeitszeitkonten

Wie wird das Wertguthaben von Arbeitszeitkonten angesammelt?

Je nachdem, welche Möglichkeiten der Tarifvertrag, bzw. die Betriebs- oder Einzelvereinbarung zuläßt, kann das Wertguthaben gebildet werden aus

  • der Umrechnung von geleisteten Überstunden in Geldwert
  • der Umrechnung von nicht genommenen Urlaubstagen in Geldwert
  • der Entgeltumwandlung aus Lohn und Gehalt ohne Obergrenze und ohne Verpflichtung zu regelmäßigem Ansparen
  • der Entgeltumwandlung aus Sonderzahlungen und aus Tantiemen
  •  zusätzlichen Arbeitgeberleistungen, z.B. Erfolgsbeteiligungen und Bonifikationen
Zu beachten ist bei der Ansparung von Überstunden das Arbeitszeitgesetz(ArbZG). Z.B. dürfen die Mitarbeiter am Tag nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit im halben Jahr 8 Stunden pro Werktag (das Arbeitszeitgesetz geht von einer 6 Tage Woche aus) nicht überschreitet. Wenn der Mitarbeiter länger als 6 Stunden (9 Stunden) am Arbeitsplatz anwesend ist, muß er mindestens 30 Minuten (45 Minuten) Pause machen.Bei der Bildung von Wertguthaben durch den Verzicht auf Urlaub ist das
Bundesurlaubsgesetz (BurlG) zu beachten. Hier ordnet der Gesetzgeber als Mindesturlaub 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche an. Dieser Urlaub muß von den Mitarbeitern in Freizeit genommen werden. Es können also nur die über diese Zeit hinausgehenden Tage in ein Arbeitszeitkonten eingestellt werden. Bei dem Speisen der Arbeitszeitkonten mit Lohn und Gehalt sollte das Gehalt nach dem Verzicht zugunsten der Arbeitszeitkonten mindestens noch 70% des bisherigen Gehalts und auf jeden Fall mehr als 400 EUR betragen.