Arbeitszeitkonten

Welche Formen der Arbeitszeitkonten gibt es?

Zeitkonten

Zeitkonten werden in Zeit geführt, d.h. es werden die Anzahl der Überstunden eingestellt und als solche geführt. Dies bedeutet, daß die Überstunden bei der Auszahlung mit dem dann gültigen Stundensatz bewertet werden und dadurch bedingt eine „Verzinsung“ im Rahmen der tariflichen oder karrierebedingten Gehaltssteigerungen erfahren.

Wertkonten

Wertkonten werden in Geld geführt, d.h. die geleisteten Überstunden werden anhand des aktuellen Stundenlohns in Geldwert umgerechnet und in das Zeitwertkonto eingestellt. Hier wird eine Verzinsung i.d.R. durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung geregelt.

Kurzzeitkonten

Kurzzeitkonten werden nach einem bestimmten Zeitintervall (maximal nach 27 Monaten) abgerechnet. Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Guthaben werden entweder ausbezahlt, müssen vorher genommen werden, oder verfallen. Zusätzlich kann die Möglichkeit bestehen, die vorhandenen Guthaben ganz oder teilweise auf ein Lebensarbeitszeitkonto zu übertragen. Kurzzeitkonten unterliegen keinen Aufzeichnungs- und Insolvenzsicherungspflichten. In Kurzzeitkonten können maximal 250 Stunden eingestellt werden.

Lebensarbeitszeitkonto

Lebensarbeitszeitkonten werden ohne Abrechnungszyklen geführt, bis der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet. Diese Konten dienen dazu, daß der Mitarbeiter sich Wertguthaben aufbauen kann, die er z.B. für einen Sabbatical (Auszeit, z.B. unbezahlter Urlaub) oder zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestands verwenden kann. In Lebensarbeitszeitkonten können neben Überstunden und Urlaubstagen auch Beträge durch Entgeltumwandlung (Lohn, Sonderzahlungen, Tantiemen, ...) eingestellt werden.