Welche Formen der Arbeitszeitkonten gibt es?
Zeitkonten
Zeitkonten werden in Zeit geführt, d.h. es werden die Anzahl der
Überstunden eingestellt und als solche geführt. Dies bedeutet, daß die
Überstunden bei der Auszahlung mit dem dann gültigen Stundensatz
bewertet werden und dadurch bedingt eine „Verzinsung“ im Rahmen der
tariflichen oder karrierebedingten Gehaltssteigerungen erfahren.
Wertkonten
Wertkonten werden in Geld geführt, d.h. die geleisteten
Überstunden werden anhand des aktuellen Stundenlohns in Geldwert
umgerechnet und in das Zeitwertkonto eingestellt. Hier wird eine
Verzinsung i.d.R. durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder
Einzelvereinbarung geregelt.
Kurzzeitkonten
Kurzzeitkonten werden nach einem bestimmten Zeitintervall
(maximal nach 27 Monaten) abgerechnet. Die zu diesem Zeitpunkt
bestehenden Guthaben werden entweder ausbezahlt, müssen vorher genommen
werden, oder verfallen. Zusätzlich kann die Möglichkeit bestehen, die
vorhandenen Guthaben ganz oder teilweise auf ein Lebensarbeitszeitkonto
zu übertragen. Kurzzeitkonten unterliegen keinen Aufzeichnungs- und
Insolvenzsicherungspflichten. In Kurzzeitkonten können maximal 250
Stunden eingestellt werden.
Lebensarbeitszeitkonto
Lebensarbeitszeitkonten werden ohne Abrechnungszyklen geführt, bis der
Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet. Diese Konten dienen dazu,
daß der Mitarbeiter sich Wertguthaben aufbauen kann, die er z.B. für
einen Sabbatical (Auszeit, z.B. unbezahlter Urlaub) oder zur
Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestands verwenden kann. In
Lebensarbeitszeitkonten können neben Überstunden und Urlaubstagen auch
Beträge durch Entgeltumwandlung (Lohn, Sonderzahlungen, Tantiemen, ...)
eingestellt werden.