Wie können Wertguthaben von Arbeitszeitkonten verwendet werden?
Der vom Gesetzgeber vorgesehene Zweck der Arbeitszeitkonten ist die
Freistellung – einerseits in Form eines Sabbaticals andererseits in
Form des vorzeitigen Ruhestands. Um einen Sabbatical handelt es sich,
wenn der Mitarbeiter mehrere Wochen am Stück außerhalb seines normalen
Urlaubsanspruchs nicht arbeitet, sein Arbeitsverhältnis aber gegen
Entgelt (Zahlung aus dem Zeitwertkonto) fortbesteht. Wofür der
Mitarbeiter diesen Sabbatical verwendet, ob für die Kindererziehung,
eine Weltreise, eine Weiterbildung oder für irgendeinen anderen
Verwendungszweck, ist unerheblich und bleibt dem Mitarbeiter
überlassen. Von einem vorzeitigen Ruhestand
spricht man, wenn sich entweder die Altersrente oder die Altersteilzeit
dieser Zeit anschließt.
Weiterhin können die Guthaben aus Arbeitszeitkonten, teilweise vom
Gesetzgeber gefördert, zur Finanzierung der betrieblichen
Altersversorgung verwendet werden. Seitens des Gesetzgebers nicht
vorgesehen und gewollt ist die einmalige Auszahlung der Guthaben, wobei
sich dies teilweise (z.B. im Insolvenzfall, bei Kündigung, ...) nicht
vermeiden läßt. Für den Fall des Ausscheidens existiert die Möglichkeit
der Portabilität, d.h. die angesammelten Wertguthaben können vom alten
Arbeitgeber inklusive dessen Sozialversicherungsbeiträge auf den neuen
Arbeitgeber übertragen werden.