Arbeitszeitkonten

Wie können Wertguthaben von Arbeitszeitkonten verwendet werden?

Der vom Gesetzgeber vorgesehene Zweck der Arbeitszeitkonten ist die Freistellung – einerseits in Form eines Sabbaticals andererseits in Form des vorzeitigen Ruhestands. Um einen Sabbatical handelt es sich, wenn der Mitarbeiter mehrere Wochen am Stück außerhalb seines normalen Urlaubsanspruchs nicht arbeitet, sein Arbeitsverhältnis aber gegen Entgelt (Zahlung aus dem Zeitwertkonto) fortbesteht. Wofür der Mitarbeiter diesen Sabbatical verwendet, ob für die Kindererziehung, eine Weltreise, eine Weiterbildung oder für irgendeinen anderen Verwendungszweck, ist unerheblich und bleibt dem Mitarbeiter überlassen. Von einem vorzeitigen Ruhestand spricht man, wenn sich entweder die Altersrente oder die Altersteilzeit dieser Zeit anschließt.

Weiterhin können die Guthaben aus Arbeitszeitkonten, teilweise vom Gesetzgeber gefördert, zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen und gewollt ist die einmalige Auszahlung der Guthaben, wobei sich dies teilweise (z.B. im Insolvenzfall, bei Kündigung, ...) nicht vermeiden läßt. Für den Fall des Ausscheidens existiert die Möglichkeit der Portabilität, d.h. die angesammelten Wertguthaben können vom alten Arbeitgeber inklusive dessen Sozialversicherungsbeiträge auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.