Arbeitszeitkonten

Für wen sind Arbeitszeitkonten geeignet?

Unternehmen:

  • Kapitalgesellschaften (auch für Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstände)
  • Personengesellschaften (nur für die Mitarbeiter)
  • Einzelunternehmen (nicht für den Selbständigen, bzw. Freiberufler, aber für die Mitarbeiter)
Mitarbeiter:

  • alle fest beschäftigten Arbeiter und Angestellten
  • mitarbeitende Familienangehörige
  • Prokuristen
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Vorstände
Nicht für Aushilfs- und Kurzzeitarbeitskräfte und für Geringverdiener (aktuell:
weniger als 400 EUR pro Monat)