Für wen sind Arbeitszeitkonten geeignet?
Unternehmen:
- Kapitalgesellschaften (auch für Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstände)
- Personengesellschaften (nur für die Mitarbeiter)
- Einzelunternehmen (nicht für den Selbständigen, bzw. Freiberufler, aber für die Mitarbeiter)
- alle fest beschäftigten Arbeiter und Angestellten
- mitarbeitende Familienangehörige
- Prokuristen
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Vorstände
weniger als 400 EUR pro Monat)