Wie wird die Direktversicherung steuerlich behandelt?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 werden Beiträge in eine Direktversicherung
gleich den Beiträgen in eine Pensionskasse oder einen
Pensionsfonds behandelt. Deshalb sind Beiträge in eine Direktversicherung bis
maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen
Rentenversicherung steuerfrei (in 2005: 4% von 62.400 EUR = 2.496 EUR). Bei
Zusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um weitere
1.800 EUR (falls keine pauschalversteuerte Direktversicherung vorhanden ist).
Die Höchstbeträge können erneut in Anspruch genommen werden, wenn der
Arbeitnehmer diese bereits in einem vorangegangenen Dienstverhältnis
ausgeschöpft hat (nach einem Arbeitgeberwechsel).
Erst die späteren Versorgungsleistungen sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtig.
Die Leistungen aus einer Direktversicherung sind als "sonstige
Einkünfte" in voller Höhe, bei der Auszahlung steuerpflichtig.