Die Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie eine grundlegende, klare und preiswerte Alternative zu den marktüblichen Absicherungsformen wie z.B. der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, der Schwere-Krankheiten-Vorsorge. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Ihnen weltweiten Versicherungsschutz sowie die Möglichkeit einer lebenslangen Leistungsdauer. Kinder können in der Grundfähigkeitsversicherung bereits ab 6 Jahren mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung versichert werden.
Klare Beurteilungskriterien
Geleistet wird, wenn Sie infolge von Krankheiten, Körperverletzung oder Kräfteverfall beeinträchtigt sind. Eine Beeinträchtigung im Sinne der Versicherungsbedingungen besteht, wenn Sie mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig sind/waren mindestens
- eine der im Fähigkeitskatalog 1
- drei der im Fähigkeitskatalog 2
beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel auszuüben. Die Grundunfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (Stand 2006) zuerkannte bekommen haben
Fähigkeitenkatalog 1
- Sehen: Sie können auf beinden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen
- Sprechen: Sie können nicht sprechen. Das heißt Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
- Sich orientieren: Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren
- Hände gebrauchen: Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Fähigkeitenkatalog 2
- Hören: Sie können nicht hören. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch warhzunehmen.
- Gehen: Sie können keine Entfernung von 200m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abzustützen oder setzen zu müssen.
- Treppensteigen: Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
- Knien oder Bücken: Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
- Sitzen: Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
- Stehen: Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
- Greifen: Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
- Arme bewegen: Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke zu öffnen oder schliessen zu können, kommt es nicht an.
- Heben und Tragen: Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 KG von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.
- Autofahren: Sie sind volljährig und Ihnen kann aus medizinischen Gründen die Fahrerlaubnis nicht erteilt werden; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.
Zielgruppe für eine Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist gerade für diejenigen, denen der Zugang zu Berufsunfähigkeitsversicherungen oft verwährt bleibt ( z.B. Kinder, Hausfrauen, Studenten, Polizisten, Soldaten, Künstler, Journalisten, Sportlern und Sicherheitspersonal ), eine gute Möglichkeit der privaten Risikoabsicherung. Auch für Berufsgruppen, die nur unter Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen sowie zu hohen Kosten überhaupt einen Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit erhalten, bietet die Grundfähigkeitsversicherung eine interessante Alternative zu einem günstigen Preis.
Transparente Prüfung im Leistungsfall
Die Leistungsfähigkeit einer Versicherung zeigt sich insbesondere im Leistungsfall und bei dessen Regulierung. Bei der Grundfähigkeitsversicherung erfolgt eine objektive Prüfung des Leistungsfalls, die ausschliesslich auf medizinischen Fakten basiert. Das bedeutet, Ihr Leistungsanspruch wird völlig unabhängig von Ihrem Berufsbild oder einer weiteren vollen oder teilweisen Erwerbstätigkeit geprüft.