Die Abfindung der Pensionskasse
Laufende Renten die vor dem 1.1.2005 erstmals gezahlt worden sind, können grundsätzlich in beliebiger Höhe mit Zustimmung des Rentenberechtigten zum Barwert abgefunden werden.
Die Abfindung der PensionskasseLaufende Renten die vor dem 1.1.2005 erstmals gezahlt worden sind, können grundsätzlich in beliebiger Höhe mit Zustimmung des Rentenberechtigten zum Barwert abgefunden werden. |