Rechtsform der Pensionskasse
Pensionskassen haben aus Parktikabilitätsgründen überwiegend die Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG); die in jüngerer Vergangenheit neu gegründeten Pensionskassen sind meinst in der Rechtsform der Aktiengesellschaft anzutreffen. Nach Abschn. 6 Abs. 1 KStR 1995 sind auch rechtlich unselbstständige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (§ 18 BetrAVG), die den Leistungsberechtigten auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewähren, wie rechtsfähige Pensionskassen zu behandeln.