Pensionskasse

Die Unverfallbarkeit der Pensionskasse

Bei Pensionskassenzusagen entfallen die Unverfallbarkeitsfristen im Falle der Entgeltumwandlung gänzlich. Im Falle einer Pensionskassenzusage ist

  • ist dem Arbeitgeber mit Beginn der Entgeltumwandlung ein unwiderufliches Bezugsrecht einzuräumen
  • Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistung
  • Recht auf Fortsetzung der Versicherung mit eingenen Beiträgen beim ausscheiden des Arbeitnehmers
  • Recht auf Verpfändung, Abtretung oder Beleihung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen sein