Pensionskasse Zulagearten
Als Zusagearten kommen, wie bei der unmittelbaren Versorgungszusage und der Unterstützungskasse, die
- Leistungszusage,
- beitragsorientierte Leistungszusage,
- Entgeltumwandlung und zusätzlich die
- Beitragszusage mit Mindestleistung
in Betracht. Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung hat sich der
Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine
Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen
zur Altersvorsorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf
der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die darau erziehlten
Beträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie
nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht
wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen.