Pensionskasse

Pensionskasse Zulagearten

Als Zusagearten kommen, wie bei der unmittelbaren Versorgungszusage und der Unterstützungskasse, die

  • Leistungszusage,
  • beitragsorientierte Leistungszusage,
  • Entgeltumwandlung und zusätzlich die
  • Beitragszusage mit Mindestleistung
in Betracht. Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen zur Altersvorsorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die darau erziehlten Beträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen.