Wie werden Leistungen aus der privaten Rentenversicherung besteuert?
Bei Vertragsabschlüssen vor dem 31.12.2004 sind die Kapitalauszahlungen
von Rentenversicherungen steuerfrei. Bei Rentenzahlungen wird zur steuerlichen Bemessung nur der
Ertragsanteil herangezogen dieser wurde in 2005 auf 18% reduziert (gültig für das
Renteneintrittsalter von 65 Jahren).
Bei Vertragsabschlüssen nach dem 31.12.2004 sind bei einer
Kapitalabfindung aus einer Rentenversicherung alle Erträge voll steuerpflichtig. Das
Halbeinkünfteverfahren findet Anwendung wenn der Vertrag mindestens 12
Jahr läuft und ab dem 60. Lebensjahr fällig wird. Bei Rentenleistungen
wird nur der Ertragsanteil versteuert. (Bei einem 65. Jährigen Rentner
beträgt dieser 18%)