Rentenversicherung

Wie werden Leistungen aus der privaten Rentenversicherung besteuert?

Bei Vertragsabschlüssen vor dem 31.12.2004 sind die Kapitalauszahlungen von Rentenversicherungen steuerfrei. Bei Rentenzahlungen wird zur steuerlichen Bemessung nur der Ertragsanteil herangezogen dieser wurde in 2005 auf 18% reduziert (gültig für das Renteneintrittsalter von 65 Jahren).

Bei Vertragsabschlüssen nach dem 31.12.2004 sind bei einer Kapitalabfindung aus einer Rentenversicherung alle Erträge voll steuerpflichtig. Das Halbeinkünfteverfahren findet Anwendung wenn der Vertrag mindestens 12 Jahr läuft und ab dem 60. Lebensjahr fällig wird. Bei Rentenleistungen wird nur der Ertragsanteil versteuert. (Bei einem 65. Jährigen Rentner beträgt dieser 18%)