Grundformen der privaten Rentenversicherung
Es gibt zwei Grundformen der privaten Rentenversicherung:
Aufgeschobene Rentenversicherung
Die erste Rentenzahlung aus der Rentenversicherung wird erst nach einer bestimmten Laufzeit fällig. Dies Laufzeit wird auch Aufschubdauer genannt.
Sofortbeginnende Rentenversicherung
Die erste Rentenzahlung wird sofort fällig. Dabei wird ein Einmalbetrag in eine Rentenversicherung einbezahlt. Aus diesem Einmalbeitrag wird sofort die vereinbarte Rentenzahlung fällig.