Rentenversicherung

Die Rentengarantiezeit bei der privaten Rentenversicherung


Bei der privaten Rentenversicherung ist es möglich eine Rentengarantiezeit zur vereinbaren. Diese kann je nach Versicherungsunternehmen zwischen 5 und 20 Jahren betragen. Das bedeutet, für die Dauer der Rentengarantiezeit wird die Rente auf jeden Fall bezahlt. Ist der Rentenempfänger vorher verstorben, geht die Rentenzahlung an die Erben. Die Rentengarantiezeit beginnt zum Vereinbarten Auszahlungszeitpunkt der ersten Rentenleistung zu laufen. Der Versicherungsnehmer kann auf die Rentengarantiezeit verzichten. Das ist immer dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer keine Erben hat oder nichts vererben möchte. Durch die fehlende Rentengarantiezeit erhöht sich die Rentenzahlung durch den Versicherer geringfügig.