Die Rentengarantiezeit bei der privaten Rentenversicherung
Bei der privaten Rentenversicherung ist es möglich eine
Rentengarantiezeit zur vereinbaren. Diese kann je nach
Versicherungsunternehmen zwischen 5 und 20 Jahren betragen. Das
bedeutet, für die Dauer der Rentengarantiezeit wird die Rente auf jeden
Fall bezahlt. Ist der Rentenempfänger vorher verstorben, geht die
Rentenzahlung an die Erben. Die Rentengarantiezeit beginnt zum
Vereinbarten Auszahlungszeitpunkt der ersten Rentenleistung zu laufen.
Der Versicherungsnehmer kann auf die Rentengarantiezeit verzichten. Das
ist immer dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer keine Erben hat
oder nichts vererben möchte. Durch die fehlende Rentengarantiezeit
erhöht sich die Rentenzahlung durch den Versicherer geringfügig.