Rollerversicherung

Rollerversicherung 2008

Seit März 2008 gibt es die neuen schwarzen Rollerkennzeichen, diese sind gültig vom 01.03.08 bis 28.02.09. Als Halter eines Rollers sind Sie verpflichtet diesen ordungsgemäß zu versichern und mit einem speziellen Rollerkennzeichen zu versehen. Der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz ist auf die Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch eigenes Verschulden an Dritten ab. Die Rollerhaftpflichtversicherung kommt für Sach, Personen und Vermögensschäden auf. Das Kennzeichen mit dem Versicherungsschein gilt als Nachweis für den Versicherungsschutz in der  Haftpflichtversicherung für Roller bis zu 50ccm.

Bei einem neuen Roller kann es sinnvoll sein eine zusätzliche Teilkaskoversicherung mit abzuschliessen. Die Teilkaskoversicherung für Roller leistet bei Schäden durch Diebstahl und Raub, Brand, Explosion, Marderbisse und Glasschaden am eigenen Roller.