Wie wird die Rürup-Rente gefördert?
Durch die steuerliche Förderung der Rürup-Rente haben Sie die Möglichkeit,
den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend
zu machen.
Im Jahr 2005 können Sie 60 % des Beitrages, max. 60 %
des Höchstbetrags von 20.000 EUR (bei Verheirateten 40.000 EUR),
steuerlich absetzen. Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis
auf 100 % in 2025.
Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise.
Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50 % der Rente besteuert.
Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2 %,
danach jeweils um 1 %. Im Jahr 2040 wird dann die volle Besteuerung
erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginnjahr ab.
Übersicht in der Anparphase: abziehbarer Beitragsanteil - Sonderausgabenabzug in Prozent
- 2005 60%
- 2006 62%
- 2010 70%
- 2024 98%
- 2025 100%
- 2040 100%
- 2005 50%
- 2006 52%
- 2010 60%
- 2024 84%
- 2025 85%
- 2040 100%
Der Höchstbeitrag von 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR ergibt sich als Summe aus:
- Eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
- Arbeitgeberanteil zur GRV
- Beiträge zur Rürup-Rente