Rürup-Rente

Wie wird die Rürup-Rente gefördert?

Durch die steuerliche Förderung der Rürup-Rente haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen.

Im Jahr 2005 können Sie 60 % des Beitrages, max. 60 % des Höchstbetrags von 20.000 EUR (bei Verheirateten 40.000 EUR), steuerlich absetzen. Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100 % in 2025.

Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50 % der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2 %, danach jeweils um 1 %. Im Jahr 2040 wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginnjahr ab.

Übersicht in der Anparphase: abziehbarer Beitragsanteil - Sonderausgabenabzug in Prozent

  • 2005      60%
  • 2006      62%
  • 2010      70%
  • 2024      98%
  • 2025     100%
  • 2040     100%
Übersicht in der Rentenphase: nachgelagerte Besteuerung - Anteil in Prozent

  • 2005      50%
  • 2006      52%
  • 2010      60%
  • 2024      84%
  • 2025      85%
  • 2040     100%

Der Höchstbeitrag von 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR ergibt sich als Summe aus:
  • Eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
  • Arbeitgeberanteil zur GRV
  • Beiträge zur Rürup-Rente