Unterstützungskasse

Wie lautet die Legaldefinition der Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ohne Rechtsanspruch gewährt (§ 1b Abs. 4 BetrAVG). Als Versorgungseinrichtung betreibt sie die Altersversorgung

  • für ein einzelnes Trägerunternehmen als betriebliche Unterstützungskasse,
  • für einen Konzern als Konzernunterstützungskasse,
  • für eine Gruppe von Trägerunternehmen als Gruppenunterstützungskasse.