Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht - Vergleich, Angebot und Beratung



Leider bieten wir keine Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und Finanzdienstleister

Vermögensschadenhaftpflicht für Selbständige


Warum wird eine Vermögensschadenhaftplicht Versicherung benötigt?


Sie schützt selbständige Steuerberater, Anwälte, Notare, Versicherungsmakler vor den finanziellen Folgen eines Versehens im Beruf. Entstehen beim Verwalten, Beraten oder Vermitteln durch den Berater Fehler, so kann dem Mandanten ein Vermögensschaden entstehen, in diesem Fall greift die Vermögensschadenhaftpflicht.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung für alle Kammerberufe.

Versicherungsmakler und Mehrfachagenten (auch selbständige und gewerblich handelnde Untervermittler) müssen ab dem 22.05.2007 eine Vermögensschadenhaftplicht Versicherung abschliessen.
Die Mindestversicherungssumme muss mindestens 1.000.000,- € für jeden einzelnen Schadensfall und 1.500.000,- € für alle Schadensfälle eines Jahres betragen.

Bei einem Verstoss droht eine Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro. Weiterhin kann von der zulässigen Stelle die Vermittlungstätigkeit untersagt werden.


Fallbeispiele für einen Vermögensschaden

  • Ein Rechtsanwalt übersieht einen wichtigen Paragraphen. Der Mandant verliert seine Existensgrundlage. Fällig wird eine langjährige Unterstützung.
  • Einem Hausverwalter unterläuf ein Fehler bei der Kostenabrechnung. Wohnungseigentümer bezahlen über 7 Monate zu hohe Nebenkosten
  • Ein Steuerberater verpasst die Einspruchsfrist. Der Mandant macht seine Ansprüche bei dem Steuerberater geltend.

Die Vermögensschadenhaftplicht prüft ob und in welcher Höhe ein Anspruch und somit eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Denn ein Vermögensschaden ist leicht zu behaupten. Soweit ein Vermögensschaden festgestellt wurde wir eine Widergutmachung in "Geld" erbracht.